Informationen zur Anzeige:
Referentin/Referent für den Vollzug des Kreislauswirtschaftsrechtes (w/m/d)
Berlin
Aktualität: 23.07.2024
Anzeigeninhalt:
23.07.2024, Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Berlin
Referentin/Referent für den Vollzug des Kreislauswirtschaftsrechtes (w/m/d)
Aufgaben:
Vollzug des Kreislaufwirtschaftsrechts, sonstige nicht anlagenbezogene Vollzugsaufgaben der Abfallentsorgung
Entwicklung, Erarbeitung, Umsetzung und Steuerung von Vollzugskonzepten und -strategien
Eigenständige Steuerung der Organisation von Arbeitsabläufen zur Sicherstellung eines effektiven Dienstbetriebes in der 11 Mitarbeiter*innen zählenden Gruppe
Verwaltungsrechtliche Grundsatzangelegenheiten für den Vollzug des Kreislaufwirtschaftsrechts
Zusammenarbeit mit der Gruppenleitung bei bzw. teilweise eigenständige Steuerung der Organisation von Arbeitsabläufen zur Sicherstellung eines effektiven Dienstbetriebes, auch mit dem Ziel eines einheitlichen Vollzugs in den Bundesländern
Durchführung / Begleitung von besonders komplexen oder schwierigen Verwaltungs- und Ordnungswidrigkeitsverfahren
Erlass und Durchsetzung entsprechender Verwaltungsakte und Einzelanordnungen
Prüfung der eingehenden Anzeigen und Entscheidung über ordnungsbehördliche Handlung
Begleitung von Gerichtsverfahren, Gespräche mit Rechtsbeiständen
Anleitung von Mitarbeitenden; Festlegung von Schwerpunktkontrollen und Priorisierungen, Abstimmung mit weiteren zuständigen Behörden
Durchführung von internen Schulungen
Durchführung von Ortsterminen im Zuge von Kontrollen
Qualifikationen:
Formale Voraussetzungen:
Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt des allgemeinen Verwaltungsdienstes, Laufbahnzweig nichttechnischer Verwaltungsdienst
Das Anforderungsprofil ist Bestandteil der Stellenausschreibung und kann im beigefügten PDF unter "Weitere Informationen" eingesehen werden. Das Anforderungsprofil ist Grundlage für die Bewertung der Arbeitsleistung von eingearbeiteten Beschäftigten. Es vermittelt aber auch einen Eindruck, auf welche fachlichen und außerfachlichen Kompetenzen ein Augenmerk gelegt wird.
Die Stellenausschreibung sowie das Anforderungsprofil sind nach Ende der Bewerbungsfrist nicht mehr sicht- und abrufbar. Es wird daher empfohlen, diese bei Bedarf zu speichern.
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